Rechtsgutachten zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz sind keine Utopie

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt unser heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.

Berlin, 12.02.2020 – Welche Anforderungen muss ein Lieferkettengesetz erfüllen, damit es wirkt? Und wie können diese Anforderungen im deutschen Rechtssystem umgesetzt werden? Dazu haben Rechtsexpert*innen aus unserem Bündnis mit Unterstützung von Rechtsanwalt Robert Grabosch ein ausführliches Rechtsgutachten verfasst und in dieser Woche in Berlin vorgestellt.

Das Gutachten macht deutlich: Für die Bundesregierung ist ein Lieferkettengesetz machbar – und für Unternehmen ist menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt umsetzbar. Die kürzlich vom BDA-Präsidenten Ingo Kramer geäußerte Behauptung, mit einem Lieferkettengesetz stünde er „bereits mit beiden Beinen im Gefängnis“, hat dagegen keinerlei sachliche Grundlage: Kein*e Verantwortliche*r eines Unternehmens, das sich zu seiner Verantwortung bekennt und entsprechende Maßnahmen einleitet, muss derartige Schreckensszenarien fürchten. Im Gegenteil: Ein Lieferkettengesetz schafft genau die Rechtssicherheit für Unternehmen, die heute noch fehlt.

„Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt“, sagte die Bündnis-Sprecherin Johanna Kusch – und verband das mit der klaren Forderung: „Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden.“. Die beiden Bundesminister Heil und Müller hatten angekündigt, noch im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben.

Doch was muss drin sein im Lieferkettengesetz, damit es wirkt? Fünf Elemente sind für uns ganz zentral – mehr dazu erfahrt ihr hier.

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